Barrierefreiheit
Kokonsult GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.herborn-stadtzukunft.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Mit den zuvor genannten Anforderungen ist diese Internetseite nur teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/ oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Bereiche oder Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Eingabefelder: Es steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, ob die Felder zur Texteingabe vollständig barrierefrei genutzt werden können. Alternativ bieten wir die Möglichkeit einer Beteiligung per E-Mail an (vgl. Ziffer 5 dieser Erklärung).
- Navigationsleiste: Es steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, ob die Navigationsleiste vollständig barrierefrei genutzt werden kann. Wir haben die Webseite daher bewusst als „One-Pager“ gestaltet, um die wichtigen Inhalte übersichtlich auf einer Seite darstellen zu können.
- Formulare: können derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der oben genannten Webseite können zu nicht barrierefreien Inhalten führen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.05.2025 erstellt. Eine Einschätzung auf Basis einer Selbstbewertung steht zu diesem Zeitpunkt noch aus.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Verbesserungen beziehungsweise Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich direkt unter der untenstehenden E-Mail an den Betreiber der Webseite wenden.
Name: KOKONSULT GmbH & Co. KG
E-Mail: herborn@stadtzukunft.org
Tel.: 069 – 857 015 20
Alternative Beteiligung per E-Mail
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger in den Beteiligungsprozess einbeziehen. Falls Sie Probleme damit haben sollten, sich über die Textfelder auf unserer Startseite zu beteiligen, bitten wir Sie, Ihre Beiträge per E-Mail an uns zu senden. Bitte senden Sie uns Ihre Antworten auf eine oder mehrere dieser Fragen an
herborn@stadtzukunft.org
Wir werden alle eingehenden Beiträge in die Auswertung der Beteiligungsergebnisse mit einbeziehen.
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG
beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an KOKONSULT wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls KOKONSULT nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit
Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Andreas Winkel
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Postfach 31 40
65021 Wiesbaden
E-Mail: LBB@hsm.hessen.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadtoder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.